Mit Ihrer Spende können wir viel bewegen: Ihre Unterstützung hilft uns, Veranstaltungen zu organisieren, Flyer und Plakate zu drucken, unsere digitale Kommunikation auszubauen oder Inserate im Amtsblatt zu veröffentlichen. Dank Ihrer Hilfe werden unsere Ziele und unser Engagement für Neuhofen noch sichtbarer. Vielen Dank!
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Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.
Im Optimalfall können Sie sich die Hälfte Ihrer Spende über Ihre Einkommensteuerklärung erstatten lassen. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, möchten wir Ihnen mit den folgenden Erläuterungen darstellen. Der Form halber weisen wir jedoch darauf hin, dass die nachstehenden Ausführungen keine persönliche Beratung bei Ihrem Steuerberater ersetzen. Für eine verbindliche Auskunft zur steuerlichen Wirkung Ihrer Spende fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Spenden von natürlichen Personen
Spenden von natürlichen Personen können bis zu 3.300 Euro pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600 Euro steuerlich berücksichtigt.
Davon sind bis zu 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten nach §34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift wird die Hälfte dieses Betrages von der Steuerschuld abgezogen.
Weitere 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten können nach §10b EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich der Betrag der Einkommensteuer in Höhe des individuellen Steuersatzes.
Spenden von Unternehmen
Spenden von Unternehmen sind nach dem Parteiengesetz in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z.B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Spende als Unternehmensspende allerdings nicht steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Unternehmen, die als Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) geführt werden. Allerdings können diese Spenden anteilig über die einzelnen Gesellschafter, soweit sie natürliche Personen sind, bei deren Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Publikationspflicht von Großspenden
Zuwendungen an die CDU, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigt, werden unter Angabe des Namens und der Anschrift sowie der Gesamthöhe im Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, sind bei der Bundestagspräsidentin unverzüglich anzuzeigen. Diese veröffentlicht die Spende zeitnah als Bundestagsdrucksache.
Alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/parteienfinanzierung.
Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Ihre Daten werden ausschließlich zum Zweck der Spendenverwaltung und -zuordnung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, z. B. an das Finanzamt, in unserem Rechenschaftsbericht (bei Spenden über 10.000 Euro) oder an die Bundestagspräsidentin (bei Spenden über 35.000 Euro). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Allen Unterstützern sei von Herzen gedankt!
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